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Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder

Nach § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß § 87a AktG bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, zu beschließen. Das Vergütungssystem der PLANOPTIK AG für die Mitglieder des Vorstands wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung 2026 gebilligt.

> Erklärung zur Unternehmensführung (PDF 188 KB)

Corporate Governance

  • Entsprechungserklärung nach § 161 AktG

  • Erklärung zur Unternehmensführung

  • Vergütungsbericht der PLANOPTIK AG für das Jahr 2025

  • Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder