Entsprechungserklärung nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotier­ten Aktiengesellschaft haben jährlich zu erklä­ren, dass den vom Bundesministerium der Jus­tiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ent­sprochen wurde und wird oder welche Emp­fehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu ma­chen.

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Corporate Governance

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