Erklärung zur Unternehmensführung

Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen jährlich eine Erklärung zur Unternehmensfüh­rung abgeben und veröffentlichen, Konzern­muttergesellschaften auch für den Konzern. Darüber hinaus empfiehlt der Deutsche Cor­porate Governance Kodex, dass Vorstand und Aufsichtsrat jährlich in der Erklärung zur Unter­nehmensführung über verschiedene weitere Aspekte der Corporate Governance berichten. Die PLANOPTIK AG hat die Erklärung zur Un­ternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns zusammengefasst.

> Erklärung zur Unternehmensführung (PDF 211 KB)

Corporate Governance

  • Entsprechungserklärung nach § 161 AktG

  • Erklärung zur Unternehmensführung

  • Vergütungsbericht der PLANOPTIK AG für das Jahr 2025

  • Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder