Corporate Governance

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder

Nach § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß § 87a AktG bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, zu beschließen. Das Vergütungssystem der PLANOPTIK AG für die Mitglieder des Vorstands wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung 2026 gebilligt.

> Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder (PDF 188 KB)

Vergütungsbericht der PLANOPTIK AG für das Jahr 2025

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Auf­sichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Be­richt über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mit­glied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen des­selben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen.

> Vergütungsbericht 2025 (PDF 556 KB)

Erklärung zur Unternehmensführung

Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen jährlich eine Erklärung zur Unternehmensfüh­rung abgeben und veröffentlichen, Konzern­muttergesellschaften auch für den Konzern. Darüber hinaus empfiehlt der Deutsche Cor­porate Governance Kodex, dass Vorstand und Aufsichtsrat jährlich in der Erklärung zur Unter­nehmensführung über verschiedene weitere Aspekte der Corporate Governance berichten. Die PLANOPTIK AG hat die Erklärung zur Un­ternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns zusammengefasst.

> Erklärung zur Unternehmensführung (PDF 211 KB)

Entsprechungserklärung nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotier­ten Aktiengesellschaft haben jährlich zu erklä­ren, dass den vom Bundesministerium der Jus­tiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ent­sprochen wurde und wird oder welche Emp­fehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu ma­chen.

> Entsprechungserklärung nach § 161 AktG (PDF 186 KB)

Satzung

Gemäß dem deutschen Aktienrecht, dem PLANOPTIK als deutsche Aktiengesellschaft mit Firmensitz in Elsoff unterliegt, verfügt das Unternehmen über ein duales Führungssystem, bestehend aus einem Vorstand und einem Aufsichtsrat („Two-Tier Board Structure“).

> Satzung der PLANOPTIK AG (PDF 470KB)