Geschäftsentwicklung erstes Halbjahr und Ausblick auf das Gesamtjahr 2025
Elsoff, 22.08.2025 – Der PLANOPTIK Konzern hat im ersten Halbjahr 2025 Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau und dabei aller Voraussicht nach ein leicht positives EBT erzielt. Das EBT lag damit nach ersten Zahlen leicht unterhalb des Vorjahreszeitraums.
Das erste Halbjahr 2025 war noch von einem zurückhaltenden industriellen Umfeld belastet, unter anderem durch die geringe Nachfrage nach Sensorik für die Automobilindustrie. Hinzu kamen Einmalaufwendungen für den bevorstehenden Wechsel in den regulierten Markt sowie die Umstellung auf IFRS. Weitere Einmalaufwendungen entstanden durch die Vereinfachung von Strukturen der Unternehmensgruppe.
Für das Gesamtjahr 2025 erwartet PLANOPTIK für den Konzern weiterhin Umsatzerlöse zwischen 12 und 13 Mio. Euro. Allerdings könnten die länger als erwartet anhaltenden schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dazu führen, dass im Konzern lediglich Umsatzerlöse am unteren Ende der Prognose oder sogar darunter erzielt werden. Belastend wirken dabei auch die Auswirkungen der Zölle in den USA und der niedrige Dollarkurs.
Das Ergebnis vor Steuern dürfte im Konzern im Gesamtjahr 2025 anders als bislang erwartet nicht mehr moderat steigen, sondern auf Vorjahresniveau oder darunter liegen.
Derzeit investiert PLANOPTIK stark in die weitere Expansion und den Ausbau der Fertigung, um auf deutliches Wachstum vorbereitet zu sein. Dies ist notwendig, da mehrere Kunden derzeit die Markteinführung neuer Serienprodukte mit Komponenten von PLANOPTIK vorbereiten. Es zeichnet sich allerdings ab, dass die wesentlichen Umsatz-Effekte daraus erst ab dem kommenden Jahr und danach wirksam werden. Für das Geschäftsjahr 2026 wird dementsprechend unverändert ein deutlicher Anstieg bei Umsatz und Ergebnis erwartet.
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IR-Kontakt
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Stefan Thoma
PLANOPTIK AG
Ueber der Bitz 3
D-56479 Elsoff
Telefon: +49 2664 5068 52
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Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
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Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den PLANOPTIK Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des PLANOPTIK-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von PLANOPTIK liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von PLANOPTIK (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. PLANOPTIK übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
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